Bestimmung · 1 Entscheide

§ 59 KV/ZG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
25 %

Entscheide zu § 59 KV/ZG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. BGer BGE 119 IA 9917.03.1993 · AbgewiesenDer Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit (Art. 6 Ziff. 1 EMRK, § 59 KV/ZG) überwiegt gegenüber dem Schutz der persönlichen Freiheit (persönliche Geheimsphäre) des Angeschuldigten, sofern keine besonders gewichtigen Gründe für einen Ausschluss vorliegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 28.09.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.