Bestimmung · 1 Entscheid

§ 59 GebVG ZH

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Entscheide zu § 59 GebVG ZH

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0142/201907.11.2019 · AbgewiesenDer Kostenersatz der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich für einen ABC-Feuerwehreinsatz infolge eines Pestizid-Zwischenfalls (Metaldehyd) ist rechtmässig, soweit die in der Abgabe enthaltenen Kosten (Abtragen, Entsorgung) auf das schadenverursachende Ereignis zurückzuführen sind und die GVZ die Kostenzuteilung korrekt begründet hat.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.