Bestimmung · 2 Entscheide

§ 59 Abs. 1 BauG (SAR 713.100)

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 59 Abs. 1 BauG (SAR 713.100)

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  1. VGer AG WBE.2025.4120.10.2025 · Teilweise gutgeheissenDie Umnutzung von genehmigten Büroräumen in ein Vereins- und Versammlungslokal stellt eine wesentliche, baubewilligungspflichtige Zweckänderung im Sinne von § 59 Abs. 1 BauG und Art. 22 Abs. 1 RPG dar, wenn die neue Nutzung andere und intensivere Auswirkungen (insbesondere Lärm und Licht zu Abend- und Wochenendzeiten) auf die…
  2. VGer AG WBE.2021.23728.03.2022 · AbgewiesenEine an einem Gebäude fest montierte, durchgehende und blickdichte Absturzsicherung/Sichtschutzwand, die das äussere Erscheinungsbild des Hauses und das Ortsbild wahrnehmbarer verändert, unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG und § 59 BauG, auch wenn ihre Höhe unter der kantonalen Bagatellgrenze für Einfriedungen liegt.…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.