Entscheide zu § 59 Abs. 1 BauG (SAR 713.100)
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- VGer AG WBE.2025.41Die Umnutzung von genehmigten Büroräumen in ein Vereins- und Versammlungslokal stellt eine wesentliche, baubewilligungspflichtige Zweckänderung im Sinne von § 59 Abs. 1 BauG und Art. 22 Abs. 1 RPG dar, wenn die neue Nutzung andere und intensivere Auswirkungen (insbesondere Lärm und Licht zu Abend- und Wochenendzeiten) auf die…
- VGer AG WBE.2021.237Eine an einem Gebäude fest montierte, durchgehende und blickdichte Absturzsicherung/Sichtschutzwand, die das äussere Erscheinungsbild des Hauses und das Ortsbild wahrnehmbarer verändert, unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG und § 59 BauG, auch wenn ihre Höhe unter der kantonalen Bagatellgrenze für Einfriedungen liegt.…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.