Bestimmung · 2 Entscheide

§ 58 Abs. 2 BauV

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 58 Abs. 2 BauV

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  1. VGer AG WBE.2023.2321.08.2023 · AbgewiesenEin kommunales Nutzungsverbot für eine Kiesdeponie mit Umschlagplatz ist verhältnismässig, wenn der Inhaber einer rechtskräftigen Baubewilligung die darin enthaltenen emissionsbegrenzenden Auflagen (Erdwall, Stützmauer, Entwässerungsmulde) über Jahre nicht vollständig erfüllt hat und mildere Mittel zur Durchsetzung der Verpflichtungen…
  2. VGer AG WBE.2022.35915.05.2023 · Teilweise gutgeheissenWiederholt unterlassene oder mangelhafte Protokollierungen, das Einreichen falscher Planunterlagen im Gutachterverfahren sowie die systematisch unvollständige Aktenführung über mehrere Baubewilligungsverfahren hinweg können in der Gesamtschau objektiv begründete Besorgnis der Befangenheit beim zuständigen Bauverwalter begründen, auch…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.