Bestimmung · 1 Entscheid

§ 58 Abs. 1 lit. b PolG

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Entscheide zu § 58 Abs. 1 lit. b PolG

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  1. VGer ZH VB.2024.0032704.12.2025 · GutgeheissenDie Höhe einer Verwaltungsgebühr für einen Polizeieinsatz muss zumindest auf Verordnungsstufe geregelt sein; fehlt im Kanton Zürich eine präzisierende Verordnung, fehlt die dem Legalitätsprinzip genügende rechtssatzmässige Grundlage für die Gebührenbemessung, und die Kostenüberwälzung scheidet insgesamt aus.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.