Entscheide zu § 58 Abs. 1 BPG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- AppGer BS VD.2025.8Ein zonenkonformes Bauvorhaben in der Bauzone 3 kann nicht allein deshalb gestützt auf § 58 Abs. 1 BPG (gute Gesamtwirkung) abgewiesen werden, weil es grösser und architektonisch anders als die bestehenden Nachbargebäude ist; eine Reduktion der zulässigen Baumasse aus ästhetischen Gründen setzt überwiegende öffentliche Interessen — etwa…
- AppGer BS VD.2019.30Die Bewilligung einer freistehenden beleuchteten Reklamestele (Digitalscreen) setzt nach § 58 Abs. 1 BPG voraus, dass das Vorhaben in die bauliche und landschaftliche Umgebung befriedigend eingeordnet werden kann und eine gute Gesamtwirkung entsteht; an einem Standort mit überdurchschnittlicher städtebaulicher Qualität (hier: beim…
- AppGer BS VD.2016.74Die ästhetische Generalklausel (§ 58 Abs. 1 BPG) hat gegenüber der Zonenordnung eigenständige Bedeutung, beschränkt die Gestaltungsfreiheit des Bauherrn aber nur insoweit, als es für eine gute — nicht die allerbeste — Gesamtwirkung erforderlich ist; die fachlichen Beurteilungen der Stadtbildkommission sind vom Verwaltungsgericht auf…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.