Entscheide zu § 56 Abs. 3 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- BRG ZH BRGE I Nr. 0090/2023Eine Primarschule mit Kindergarten und Tagesschulbetreuung ist in der Industriezone nicht zonenkonform, da sie nicht als Dienstleistungsbetrieb i.S.v. § 56 Abs. 3 PBG qualifiziert werden kann und die Tagesbetreuung eine wohnverwandte Nutzung darstellt; ein künftiges Planungsverfahren (BZO-Revision) entfaltet keine positive Vorwirkung.
- VGer ZH VB.2020.00876Off-Airport-Parkplätze als Teil des Gesamtsystems Flughafen Zürich bedürfen aufgrund erheblichen raumplanerischen Koordinationsbedarfs einer Richtplangrundlage im Sinne von Art. 8 Abs. 2 RPG; ein kommunales Verbot solcher Parkplätze ausserhalb im regionalen Richtplan festgelegter Gebiete (Art. 12.3 BZO) stützt sich auf § 56 Abs. 3 PBG…
- BRG ZH BRGE IV Nr. 0141/2020Ein islamisches Kultur- und Begegnungszentrum mit Gebetsraum ist in der Industriezone als Dienstleistungsgewerbe im Sinne von § 56 Abs. 3 PBG zonenkonform, wenn die BZO keine Ausschlussgründe vorsieht und keine wohnnutzungsnahe Verwandtschaft besteht.
- VGer ZH VB.2018.00486Die Nutzung von Gewerberäumen als Homeoffice gilt als Wohnnutzung und nicht als selbständige gewerbliche Tätigkeit; kommunale Behörden haben bei der Auslegung ihres eigenen Planungsrechts einen Beurteilungsspielraum.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.