Bestimmung · 1 Entscheid

§ 56 Abs. 1 VRG

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Entscheide zu § 56 Abs. 1 VRG

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  1. VGer ZH VB.2025.0078318.10.2024 · NichteintretenEine gesetzliche Beschwerdefrist kann nur bei Tod oder Handlungsunfähigkeit erstreckt werden; Auslandabwesenheit und Kommunikationsschwierigkeiten mit dem Anwalt begründen keinen Ausnahmefall. Eine Beschwerdeschrift, die sich auf pauschale Rügen der Unverhältnismässigkeit beschränkt und sich nicht mit den massgeblichen Erwägungen der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.