Entscheide zu § 56 Abs. 1 BauG
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- VGer AG WBE.2021.179Die VSS-Normen als Richtlinien sind im Einzelfall verhältnismässig anzuwenden; in einer historisch gewachsenen Altstadtgasse mit geringem Verkehrsaufkommen darf trotz teilweiser Unterschreitung der Normprofilbreite eine Baubewilligung für Längsparkfelder erteilt werden. Die erleichterte Ausnahmebewilligung nach § 67a BauG ist zulässig,…
- VGer AG WBE.2021.464VSS-Normen für Parkierungsanlagen sind als Richtlinien nicht schematisch anzuwenden, sondern unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes. Ein Längsparkfeld kann bewilligt werden, auch wenn die normierte Fahrgassenbreite von 3.30 m nicht erreicht wird, sofern Vorwärtseinparken möglich ist und keine ernsthaften praktischen…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.