Entscheide zu § 55 Abs. 1 VRPG
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- VGer AG WBE.2025.306Baubewilligungsbehörden beurteilen ausschliesslich öffentlich-rechtliche Vorschriften; privatrechtliche Einwände wie fehlende Zustimmung der Grundeigentümerin zur Erstellung einer Baute auf ihrem Grundstück sind auf dem Zivilweg geltend zu machen und begründen kein öffentlich-rechtliches Hindernis für die Baubewilligung. Das Replikrecht…
- VGer AG WBE.2025.105Nachbarn, die gegen eine Baubewilligung Beschwerde führen, können nur Rügen vorbringen, die einen direkten Bezug zum angefochtenen Baugesuch haben; Vorbringen zu rechtskräftig entschiedenen Vorverfahren sind unzulässig. Ausstandsgründe bei der erstinstanzlichen Baubewilligungsbehörde sind im Rechtsmittelverfahren zu prüfen; ein…
- VGer AG WBE.2026.1Der frühere Beizug des Anwalts im Einwendungsverfahren ist beim mutmasslichen Aufwand gemäss § 8a Abs. 2 AnwT zu berücksichtigen und rechtfertigt keine separate Kürzung nach § 8b Abs. 2 AnwT, da kein offenbares Missverhältnis zwischen Streitwert und Aufwand vorliegt. § 12a Abs. 1 AnwT (Kürzung bei Lasten des Gemeinwesens) ist…
- VGer AG WBE.2026.40Der blosse Beschluss einer Dividendenausschüttung während der gesetzlichen Sperrfrist verletzt das Dividendenbeschlussverbot gemäss Art. 6 lit. a HFMV 20 und begründet die Rückforderung sämtlicher Covid-19-Härtefallmassnahmen, unabhängig davon, ob die Dividende tatsächlich ausbezahlt wurde. Eine nachträgliche Heilung dieses Verstosses…
- VGer AG WBE.2025.194Eine Standortevaluation nach § 26 EG UWR für eine Mobilfunkanlage ist erfüllt, wenn mit dem Baugesuch ein nachvollziehbarer Evaluationsbericht eingereicht wurde, der 25 Antennenstandorte bewertet; ein Rechtsanspruch der Einsprechenden auf ein zusätzliches unabhängiges Fachgutachten zur Einordnung ins ISOS-geschützte Orts- und…
- VGer AG WBE.2024.410Nach Anordnung von Sanierungsmassnahmen für eine übermässige Geruchsimmissionen verursachende Schweinemaststallanlage darf die Umweltbehörde als Erfolgskontrolle eine Probanden-Begehung nach BAFU-Geruchsempfehlung verfügen, wenn keine gleichwertig objektive und rechtssichere Erhebungsmethode zur Verfügung steht. Die Anordnung einer…
- VGer AG WBE.2024.240Die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Maximalmasse genügt nicht, um die positive ästhetische Generalklausel (§ 27 Abs. 1 BNO, § 42 Abs. 1 BauG) zu erfüllen; ein Bauabschlag ist bereits dann gerechtfertigt, wenn ein Neubau dem Erfordernis einer guten Gesamtwirkung nicht entspricht. Der Gemeinderat verfügt bei der Anwendung von…
- VGer AG WBE.2024.423Ein verfahrensleitender Zwischenentscheid, mit dem die Bauherrschaft zur Einreichung eines Projektänderungsplans im Rahmen eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens aufgefordert wird, ist nicht selbständig anfechtbar, weil die damit verbundenen Kosten keinen nicht wiedergutzumachenden Nachteil darstellen, der sich nicht mit dem…
- VGer AG WBE.2024.314Das Baubewilligungsverfahren kann als Leitverfahren für eine damit einhergehende formlose Entwidmung von Strassenfläche fungieren; eine fehlende separate Amtspublikation führt nicht zur Nichtigkeit, wenn der Rechtsschutz der Betroffenen durch das Baubewilligungsverfahren gewahrt war. Eine Beschwerde gegen die Entwidmung ist verspätet,…
- VGer AG WBE.2024.165Das Vorgehen einer kommunalen Baubehörde, ein Baugesuch zur Prüfung an kantonale Fachstellen weiterzuleiten und diesen sämtliche relevanten Unterlagen und Informationen zu übermitteln, begründet auch dann keinen Ausstandsgrund, wenn einzelne interne Korrespondenzstücke der Gesuchstellerin nicht direkt zugestellt wurden. Befangenheit…
- VGer AG WBE.2023.232Eine Beigeladene in einem Beschwerdeverfahren hat Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) zu allen entscheidwesentlichen Sachanträgen — nicht nur zum Verfahrensantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. Die Gehörsverletzung durch die Vorinstanz kann im Rechtsmittelverfahren geheilt werden, wenn das…
- VGer AG WBE.2023.259Ein Nichteintretensentscheid auf eine Ausstandsbeschwerde ist rechtsfehlerhaft, wenn sich die beanstandeten Ausstandsbegehren auf konkrete laufende Baubewilligungsverfahren beziehen; die Sache ist zur materiellen Beurteilung zurückzuweisen.
- VGer AG WBE.2023.78Bewässerungsinfrastruktur (unterirdische Leitungen und Pumpenschacht), die einzig dem privaten Landwirtschaftsbetrieb dient, erfüllt die Voraussetzungen für Anlagen im Gewässerraum nach Art. 41c Abs. 1 GSchV nicht, da sie weder standortgebunden noch im öffentlichen Interesse liegt. Das Baugesuch ist bereits wegen Verletzung des…
- VGer AG WBE.2023.104Wer seine Beschwerde zurückzieht, gilt als unterliegende Partei und hat die Verfahrens- und Parteikosten zu tragen; der Behörde sind die Kosten nur aufzuerlegen, wenn ihr schwerwiegende Verfahrensmängel oder Willkür vorzuwerfen sind.
- VGer AG WBE.2023.23Ein kommunales Nutzungsverbot für eine Kiesdeponie mit Umschlagplatz ist verhältnismässig, wenn der Inhaber einer rechtskräftigen Baubewilligung die darin enthaltenen emissionsbegrenzenden Auflagen (Erdwall, Stützmauer, Entwässerungsmulde) über Jahre nicht vollständig erfüllt hat und mildere Mittel zur Durchsetzung der Verpflichtungen…
- VGer AG WBE.2023.168Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen im Beschwerdeverfahren sind die Verfahrens- und Parteikosten nach dem Unterliegerprinzip (§§ 31 Abs. 2, 32 Abs. 2 VRPG) durch Gewichtung der Bedeutung der einzelnen Anträge im Vergleich zum gesamten Streitgegenstand zu verlegen; ein Verteilschlüssel, der sich ausschliesslich auf den durch die…
- VGer AG WBE.2023.79Der nachbarliche Anspruch auf Durchführung eines nachträglichen Baubewilligungsverfahrens wegen einer ohne Bewilligung errichteten Baute verwirkt, wenn der Nachbar nicht innert drei Monaten interveniert, seit er vom Bauvorhaben Kenntnis nehmen konnte. Eine jahrelange Duldung führt zur Verwirkung, unabhängig davon, wann genau die Baute…
- VGer AG WBE.2022.367Das Sieben von Humus auf einem Deponiegelände ist baubewilligungspflichtig; ein vorläufiges Nutzungsverbot als vorsorgliche Massnahme ist zulässig und verhältnismässig, solange die rechtskräftige Baubewilligung noch nicht vorliegt.
- VGer AG WBE.2022.383Bei einer auf die Kostenverteilung beschränkten Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist der Ausgang des vorinstanzlichen Verfahrens bindend; die materielle Richtigkeit der vorinstanzlichen Sachentscheidung ist im Kostenbeschwerdeverfahren nicht zu überprüfen.
- VGer AG WBE.2022.198Im Baubewilligungsverfahren haben die Behörden nur öffentlichrechtliche Hindernisse zu prüfen; privatrechtliche Einwände wie eine auf der Nachbarparzelle lastende Dienstbarkeit (hier: 'Brunnenplatzrecht') können einer Baubewilligung nicht entgegengehalten werden und sind vor den Zivilgerichten durchzusetzen.
- VGer AG WBE.2021.406Die Verpflichtung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs ist ein verfahrensleitender Zwischenentscheid, der mangels eines nicht wiedergutzumachenden Nachteils nicht selbständig, sondern erst zusammen mit dem Endentscheid über die Baubewilligungspflicht und Bewilligungsfähigkeit angefochten werden kann. Blosse…
- VGer AG WBE.2022.60Wer ein Baugesuch während eines hängigen Beschwerdeverfahrens zurückzieht und damit die Gegenstandslosigkeit des Verfahrens bewirkt, gilt als unterliegende Partei und hat die Verfahrens- sowie Parteikosten zu tragen, unabhängig von den Motiven des Rückzugs (§ 31 Abs. 3 VRPG, § 32 Abs. 3 VRPG).
- VGer AG WBE.2021.237Eine an einem Gebäude fest montierte, durchgehende und blickdichte Absturzsicherung/Sichtschutzwand, die das äussere Erscheinungsbild des Hauses und das Ortsbild wahrnehmbarer verändert, unterliegt der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG und § 59 BauG, auch wenn ihre Höhe unter der kantonalen Bagatellgrenze für Einfriedungen liegt.…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.