Bestimmung · 2 Entscheide

§ 55 Abs. 1 BauG AG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 55 Abs. 1 BauG AG

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  1. VGer AG WBE.2023.31804.11.2024 · GutgeheissenEine Baubewilligung ist zu verweigern, wenn die Fussgängererschliessung des Vorhabens den Sicherheitsanforderungen nicht genügt; eine oberirdische Querung einer stark befahrenen Kantonsstrasse (DTV 9'451, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) ohne Fussgängerstreifen, Mittelinsel und Beleuchtung ist mit der Verkehrssicherheit nicht vereinbar…
  2. VGer AG WBE.2022.19828.09.2022 · AbgewiesenIm Baubewilligungsverfahren haben die Behörden nur öffentlichrechtliche Hindernisse zu prüfen; privatrechtliche Einwände wie eine auf der Nachbarparzelle lastende Dienstbarkeit (hier: 'Brunnenplatzrecht') können einer Baubewilligung nicht entgegengehalten werden und sind vor den Zivilgerichten durchzusetzen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.