Entscheide zu § 54 Abs. 1 VRPG (AG)
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- VGer AG WBE.2025.105Nachbarn, die gegen eine Baubewilligung Beschwerde führen, können nur Rügen vorbringen, die einen direkten Bezug zum angefochtenen Baugesuch haben; Vorbringen zu rechtskräftig entschiedenen Vorverfahren sind unzulässig. Ausstandsgründe bei der erstinstanzlichen Baubewilligungsbehörde sind im Rechtsmittelverfahren zu prüfen; ein…
- VGer AG WBE.2024.425Eine Baubewilligung verliert nach § 65 Abs. 1 BauG (AG) ihre Gültigkeit, wenn nicht innert zwei Jahren seit Rechtskraft mit den Bauarbeiten begonnen wird; diese Verwirkungsfrist läuft unabhängig vom Grund der Verzögerung. Baubewilligungsfreie Innenabbrucharbeiten (Herausreissen von Küchen- und Badinstallationen, Rückbau von…
- VGer AG WBE.2024.73Die Aufforderung zur Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs gemäss § 159 Abs. 1 BauG stellt einen verfahrensleitenden Zwischenentscheid dar, der mangels drohenden nicht wiedergutzumachenden Nachteils und mangels Einsparung eines bedeutenden Aufwands nicht selbständig anfechtbar ist. Die Beschwerde ist unzulässig.
- VGer AG WBE.2023.259Ein Nichteintretensentscheid auf eine Ausstandsbeschwerde ist rechtsfehlerhaft, wenn sich die beanstandeten Ausstandsbegehren auf konkrete laufende Baubewilligungsverfahren beziehen; die Sache ist zur materiellen Beurteilung zurückzuweisen.
- VGer AG WBE.2021.464VSS-Normen für Parkierungsanlagen sind als Richtlinien nicht schematisch anzuwenden, sondern unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes. Ein Längsparkfeld kann bewilligt werden, auch wenn die normierte Fahrgassenbreite von 3.30 m nicht erreicht wird, sofern Vorwärtseinparken möglich ist und keine ernsthaften praktischen…
- VGer AG WBE.2020.310Eine Ausstandspflichtverletzung, die in mehrfacher Hinsicht klar und offenkundig ist, kann nicht geheilt werden; der angefochtene Entscheid ist aufzuheben und die Sache zur formell korrekten Behandlung des Ausstandsbegehrens zurückzuweisen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.