Entscheide zu § 53 Abs. 2 BPV
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- AppGer BS VD.2025.35Ein genereller Vorentscheid über die verkehrsmässige Erschliessung (§ 53 Abs. 2 BPV) bindet Behörden und Bauherrschaft im ordentlichen Baubewilligungsverfahren, sofern sich Rechtslage und tatsächliche Verhältnisse nicht wesentlich geändert haben. Eine Ausnahmebewilligung nach § 80 Abs. 1 BPG für Terrainaufschüttungen ist zulässig, wenn…
- AppGer BS VD.2024.23Ein generelles Baubegehren (§ 32 BPV) ist inhaltlich auf die vom Bauherrn gestellten Grundsatzfragen beschränkt; es gibt keine Rechtsgrundlage, den Bauherrn zu verpflichten, präzisere oder umfassendere Fragen zu stellen oder das Vorhaben vor dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren der Wohnschutzkommission vorzulegen. Die materielle…
- AppGer BS VD.2021.126Eine Baubewilligungsauflage zur Pflanzung eines grosskronigen Ersatzbaums ist nur erfüllt, wenn dem Baum am vorgesehenen Standort eine artgerechte Entwicklung zur geforderten Kronengrösse (mindestens 8 m Durchmesser) ermöglicht wird; eine asymmetrische Kronenentwicklung in den öffentlichen Luftraum hinein genügt dieser Anforderung, wenn…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.