Bestimmung · 1 Entscheid

§ 52 Abs. I VRG

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Entscheide zu § 52 Abs. I VRG

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  1. VGer ZH VB.2016.0011126.05.2016 · NichteintretenEin im Rechtsmittelverfahren erstmals gestellter Antrag auf Abänderung der Nebenbestimmungen einer wasserrechtlichen Konzession stellt eine unzulässige Änderung des Streitgegenstands dar; ein Feststellungsbegehren ist subsidiär gegenüber einem möglichen Gesuch um Anpassung früherer Bewilligungen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.