Entscheide zu § 52 Abs. I PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VR.2024.00004Materielle Enteignung durch integrale Unterschutzstellung einer Villa verneint. Villa dient überwiegend der Wohnnutzung; Wohnnutzung bleibt nach Unterschutzstellung zulässig. Realwertmethode bei Luxusobjekt massgebend. Wertverlust von 37–42 % erreicht Schwelle für materielle Enteignung nicht. Kein Sonderopfer.
- VGer ZH VB.2019.00739Pflegewohnungen fallen unter den kantonalrechtlichen Begriff der Wohnnutzung nach PBG; die Gemeinde kann den Begriff der Wohnnutzung nicht eigenständig definieren und hat daher keinen Autonomiespielraum, Pflegewohnungen von der Wohnnutzung auszunehmen.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.