Bestimmung · 1 Entscheid

§ 50a PBG

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Entscheide zu § 50a PBG

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  1. VGer ZH VB.2024.0056316.04.2026 · AbgewiesenIn der Kernzone gilt eine BZO-Bestimmung, die das Verhältnis zwischen bestehenden und neuen Gebäuden regelt, nicht für Gesamtabbruch und Neubebauung; kommunale Ausnahmen betreffend Gebäudehöhe und Strassenabstand in einer Kernzone sind nicht zu beanstanden, wenn sachliche Überlegungen des Ortsbildschutzes zugrunde liegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.