Bestimmung · 1 Entscheid

§ 5 Taxigesetz

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Entscheide zu § 5 Taxigesetz

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  1. AppGer BS VD.2022.4416.08.2022 · AbgewiesenBeim Vorliegen von Verlustscheinen aus den letzten fünf Jahren ist das Erfordernis eines erheblichen Umfangs gemäss § 6 Abs. 6 lit. c des Basler Taxigesetzes nicht anwendbar; die Verhältnismässigkeit der Bewilligungsverweigerung ist jedoch unter Berücksichtigung der Natur der Schulden und des Umfangs der Verschuldung zu prüfen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.