Entscheide zu § 5 BNO
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- VGer AG WBE.2023.67Überdachungen, die eine Hauptnutzung (Aussenrestaurant) dienen und mehr als 1.50 m ausragen, qualifizieren weder als Anbauten noch als vorspringende Gebäudeteile und sind bei der Ermittlung der Gebäudelänge vollumfänglich anzurechnen. Bei eigenmächtigem Bauen trotz hängendem Baugesuch und angeordnetem Baustopp kann sich der Bauherr…
- VGer AG WBE.2022.26Eine auf der Attikageschossterrasse fest montierte Pergola-Markise, die aufgrund ihrer Wetterschutzwirkung eine erweiterte Nutzung der überdeckten Fläche ermöglicht und optisch volumenerweiternd auf das Attikageschoss wirkt, ist ein Bauteil im Sinne von § 16a Abs. 2 ABauV, das innerhalb der reduzierten Attikagrundfläche liegen muss. Die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.