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§ 5 Abs. 2 Gesetz über die Ermittlung von Grundstückwerten

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Entscheide zu § 5 Abs. 2 Gesetz über die Ermittlung von Grundstückwerten

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  1. AppGer BS VD.2023.11011.07.2024 · AbgewiesenDie amtliche Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken durch die Bewertungskommission auf Antrag der Fachstelle Grundstücksbewertung des GVA ist auch für eine Mehrwertabgabe-Grobschätzung im Rahmen eines kooperativen Planungsprozesses zulässig (§ 5 Abs. 1 lit. b des Gesetzes über die Ermittlung von Grundstückwerten; §§ 120 ff. BPG).…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.