Bestimmung · 1 Entscheid

§ 4b Abs. I IVöB-BeitrittsG

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Entscheide zu § 4b Abs. I IVöB-BeitrittsG

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  1. VGer ZH VB.2019.0074516.01.2020 · RückweisungVor dem Ausschluss einer Anbieterin von künftigen Vergabeverfahren ist eine rechtsgenügende Anhörung zwingend erforderlich, da ein solcher Ausschluss einen weit schwereren Eingriff darstellt als der Ausschluss aus einem konkreten Vergabeverfahren und nicht als dessen Gegenstand gilt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.