Bestimmung · 2 Entscheide

§ 49a Abs. 2 PBG

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Entscheide zu § 49a Abs. 2 PBG

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  1. VGer ZH VB.2023.0056812.12.2024 · AbgewiesenIn der Kernzone K2 der Gemeinde Hinwil ist bei Neubauten, die kein bestehendes Hauptgebäude ersetzen, gemäss Ziffer 3.1.2 BZO zwingend nur ein anrechenbares Dachgeschoss zulässig; derogierendes Gewohnheitsrecht ist im öffentlichen Recht ausgeschlossen. Der Wegfall der Wohnnutzung im zweiten Dachgeschoss stellt keine untergeordnete…
  2. VGer ZH VB.2022.0067308.02.2024 · Abgewiesen§ 49a Abs. 2 PBG regelt lediglich die Zulässigkeit eines einzigen Dachgeschosses über Flachdächern, äussert sich aber nicht zur konkreten Ausgestaltung dieses Dachgeschosses. Art. 32 BZO geht als lex specialis der allgemeinen Dachgestaltungsvorschrift von Art. 20 BZO vor, womit die Terrassennutzung und ein Whirlpool auf dem…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.