Entscheide zu § 49 Abs. 2 lit. f PBG
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- VGer ZH VB.2023.00723In Kernzonen der BZO Zollikon steht den Grundeigentümern ein Wahlrecht zu: nicht schwarz umrandete Gebäude dürfen in bisheriger Lage und Grösse umgebaut oder nach Abbruch als Neubau erstellt werden; die Regelung für die Berechnung der Gebäudelänge nach § 27 Abs. 2 aABV gilt nicht für Kernzonen ohne Additionsnorm.
- VGer ZH VB.2017.00691Ein Neubau mit einer Länge von 41 m, der stark aus dem Rahmen der näheren Umgebung fällt und keine besondere Rücksicht auf ein inventarisiertes Nachbargebäude nimmt, genügt den Anforderungen an eine gute Einordnung nach § 238 Abs. 2 PBG nicht; eine negative Vorwirkung einer pendenten BZO-Revision besteht nur, wenn das Bauvorhaben die…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.