Bestimmung · 1 Entscheid

§ 48 GG (LS 131.1)

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Entscheide zu § 48 GG (LS 131.1)

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  1. VGer ZH VB.2023.0064729.02.2024 · AbgewiesenDie Leitung der kommunalen Abteilung Hochbau und Planung ist für den Entscheid über ein nachträgliches Baubewilligungsgesuch zuständig, wenn es sich um ein Bagatellprojekt von untergeordneter Bedeutung handelt, das dem Anzeigeverfahren zugänglich ist. Dieselbe Behörde ist auch für Entscheide über Wiedererwägungsgesuche zuständig, die…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.