Bestimmung · 1 Entscheid

§48 BNO

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Entscheide zu §48 BNO

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  1. VGer AG WBE.2019.11424.10.2019 · GutgeheissenEin Gebührenreglement, das sich nicht einmal in den Grundzügen zur Bemessung der Kosten der externen Bauverwaltung äussert, genügt nicht als gesetzliche Grundlage; die Kosten der externen Bauverwaltung müssen nach dem Äquivalenzprinzip zwingend an die ordentliche Baubewilligungsgebühr angerechnet werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.