Bestimmung · 1 Entscheid

§ 46 Abs. III PBG

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Entscheide zu § 46 Abs. III PBG

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  1. VGer ZH VB.2016.0011221.06.2018 · AbgewiesenKommunale Landwirtschaftszonen können am Bauzonenrand festgelegt werden; eine Umzonung von der Reserve- in die Landwirtschaftszone verletzt den Grundsatz der Planbeständigkeit nicht, wenn der kantonale Richtplan das Gebiet dem Landwirtschaftsgebiet zugeordnet hat und ausreichend Baulandreserven bestehen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.