Bestimmung · 7 Entscheide

§ 46 Abs. 1 OG

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Entscheide
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Entscheide zu § 46 Abs. 1 OG

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  1. AppGer BS VD.2025.13606.01.2026 · NichteintretenWird ein Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung erst nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist und zudem beim sachlich unzuständigen Verwaltungsgericht eingereicht, ist aus verfahrensökonomischen Gründen auf eine Überweisung an die zuständige Behörde zu verzichten und direkt ein Nichteintretensentscheid zu fällen.
  2. AppGer BS VD.2025.12830.12.2025 · NichteintretenEin Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung, der lange nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist erhoben wird, führt aus verfahrensökonomischen Gründen zum Nichteintretensentscheid ohne Weiterleitung an die zuständige Behörde.
  3. AppGer BS VD.2025.12930.12.2025 · NichteintretenEin Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung, der nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist erhoben wird, führt aus verfahrensökonomischen Gründen zum Nichteintretensentscheid ohne Weiterleitung an die zuständige Behörde.
  4. AppGer BS VD.2025.13030.12.2025 · NichteintretenWird ein Rekurs wegen einer im Kantonsblatt publizierten Verkehrsanordnung erst nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist eingereicht, tritt das Verwaltungsgericht aus verfahrensökonomischen Gründen direkt nicht darauf ein, ohne die Sache an die zuständige Behörde weiterzuleiten.
  5. AppGer BS VD.2025.13430.12.2025 · NichteintretenWird ein Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung weit nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist eingereicht, tritt das Verwaltungsgericht aus verfahrensökonomischen Gründen direkt nicht darauf ein, ohne die Sache an die zuständige Behörde weiterzuleiten.
  6. AppGer BS VD.2025.13530.12.2025 · NichteintretenWird ein Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung erst nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist und zudem beim sachlich unzuständigen Verwaltungsgericht eingereicht, ist aus verfahrensökonomischen Gründen auf eine Überweisung an die zuständige Behörde zu verzichten und direkt ein Nichteintretensentscheid zu fällen.
  7. AppGer BS VD.2025.14030.12.2025 · NichteintretenEin Rekurs gegen eine im Kantonsblatt publizierte Verkehrsanordnung, der erst nach Ablauf der 10-tägigen Rekursfrist erhoben wird, ist aus verfahrensökonomischen Gründen nicht an die zuständige Behörde weiterzuleiten, sondern durch Nichteintretensentscheid zu erledigen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.