Bestimmung · 2 Entscheide

§ 44 WWG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 44 WWG

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  1. VGer ZH VB.2024.0056008.05.2025 · AbgewiesenEine Brutplattform für stark gefährdete Wasservögel (Lachmöwe, Flussseeschwalbe) im Zürichsee ist nach Art. 24 RPG ausnahmsweise bewilligungsfähig: Die relative Standortgebundenheit ist bejaht, weil die Zielvogelarten auf störungsarme Brutplätze am oder im Gewässer angewiesen sind und der gesamte Zürichseeuferbereich intensiv genutzt…
  2. BRG ZH BRGE II Nr. 0057/201812.06.2018 · Teilweise gutgeheissenDie wasserrechtliche Konzession für ein rein dem Uferschutz dienendes, die ursprüngliche Steinvorlage ersetzendes Betonpodest unter Wasser ist nicht konzessionspflichtig, da es keinen Sondervorteil darstellt. Andere private Nutzungen im Seegebiet (z. B. Treppen, Geländer) sind hingegen konzessions- und gebührenpflichtig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.