Bestimmung · 1 Entscheid

§ 43 StrG

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Entscheide zu § 43 StrG

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  1. BRG ZH BRGE I Nr. 0116/202116.07.2021 · Teilweise gutgeheissenDie Festsetzung eines Strassenbauprojekts durch den Stadtrat Zürich ist beim Baurekursgericht nur für jene Teilstrecken anfechtbar, für die nicht der Regierungsrat zuständig ist (§ 45 Abs. 2 StrG); der Rekurs ist teilweise gutzuheissen, soweit das Gericht für die Beurteilung zuständig ist.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.