Bestimmung · 2 Entscheide

§ 43 Abs. 2 VRPG (SAR 271.200)

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 43 Abs. 2 VRPG (SAR 271.200)

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer AG WBE.2025.37719.08.2026 · NichteintretenEine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, die praktisch vollständig aus wortwörtlichen Wiederholungen von Vorbringen aus vorinstanzlichen Rechtsschriften besteht, genügt den gesetzlichen Begründungsanforderungen nach § 43 Abs. 2 VRPG nicht; auf sie ist nicht einzutreten. Dies gilt auch dann, wenn der Beschwerdeführer durch einen Anwalt…
  2. VGer AG WBE.2023.2919.04.2023 · NichteintretenEinwendungen gegen ein Strassenbauprojekt müssen zwingend innerhalb der öffentlichen Auflagefrist eingereicht werden; verspätete Einwendungen sind unbeachtlich. Eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde, die sich nicht mit den Erwägungen des vorinstanzlichen Nichteintretetsenentscheids auseinandersetzt, erfüllt die Begründungsanforderungen…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.