Entscheide zu § 42 BauG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer AG WBE.2025.194Eine Standortevaluation nach § 26 EG UWR für eine Mobilfunkanlage ist erfüllt, wenn mit dem Baugesuch ein nachvollziehbarer Evaluationsbericht eingereicht wurde, der 25 Antennenstandorte bewertet; ein Rechtsanspruch der Einsprechenden auf ein zusätzliches unabhängiges Fachgutachten zur Einordnung ins ISOS-geschützte Orts- und…
- VGer AG WBE.2024.240Die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Maximalmasse genügt nicht, um die positive ästhetische Generalklausel (§ 27 Abs. 1 BNO, § 42 Abs. 1 BauG) zu erfüllen; ein Bauabschlag ist bereits dann gerechtfertigt, wenn ein Neubau dem Erfordernis einer guten Gesamtwirkung nicht entspricht. Der Gemeinderat verfügt bei der Anwendung von…
- VGer AG WBE.2022.377Im ISOS-Gebiet mit dem höchstmöglichen Erhaltungsziel A sind kommunale Baubewilligungsbehörden bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und der Ermessensausübung an die bundesrechtlichen Schutzanliegen des Ortsbilds gebunden; eine Gemeindeautonomie entbindet nicht davon, die gewichtigen nationalen Schutzinteressen zu berücksichtigen.
- VGer AG WBE.2023.148Ein Baugesuch für ein Einfamilienhaus in der Wohn- und Gewerbezone ist zu verweigern, wenn die Baugesuchspläne das massgebende Terrain zu hoch einzeichnen und das Gebäude dadurch die zulässige Fassadenhöhe überschreitet. Unabhängig davon rechtfertigt die ästhetische Generalklausel (§ 42 BauG) die Verweigerung der Baubewilligung, wenn…
- VGer AG WBE.2022.422Eine Parzelle, die formell in einen Arealüberbauungsperimeter einbezogen war, aber nie qualitativ in das Gesamtkonzept der Arealüberbauung integriert wurde (keine gemeinsame Erschliessung, keine gemeinschaftlichen Anlagen, kein optischer Zusammenhang), ist bei nachträglichen Baugesuchen nicht an den erhöhten Anforderungen der…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.