Bestimmung · 1 Entscheid

§42 Abs. 2 BauG

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Entscheide zu §42 Abs. 2 BauG

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  1. VGer AG WBE.2017.4612.06.2018 · GutgeheissenDigitale Stelen mit Bildschirmen für Werbung im öffentlichen Raum stellen auf einem belebten, von heterogener Bebauung und kommerzieller Nutzung geprägten Stadtplatz kein erheblich störendes Element im Sinne von §42 Abs. 2 BauG dar; das negative Beeinträchtigungsverbot lässt die Verweigerung einer Baubewilligung aus ästhetischen Gründen…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.