Entscheide zu § 41 VRG
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- VGer ZH VB.2025.00773Im Anwendungsbereich von § 15 VRG besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Ansetzung einer Nachfrist; bezahlt die kostenpflichtige Partei den Kostenvorschuss nicht fristgerecht, ist auf die Eingabe androhungsgemäss nicht einzutreten. Das Nichteintreten wegen Kautionssäumnis ist zwingend, auch wenn der Beschwerdeführer nachträglich eine…
- VGer ZH VB.2024.00774Der Streitgegenstand eines Rechtsmittelverfahrens ist auf das beschränkt, was Gegenstand der erstinstanzlichen Verfügung war oder nach richtiger Gesetzesanwendung hätte sein müssen. Die Umgebungsgestaltung ist von einer Baubewilligung für Umbauten sachlich und konstruktiv trennbar und muss daher nicht zwingend in dasselbe…
- VGer ZH VB.2023.00627Das Rechtsgutachten einer Verfahrenspartei stellt kein neues Beweismittel im Sinne von § 86a lit. b VRG dar, sondern bloss eine neue Rechtsauffassung; mangels Revisionsgrund ist ein Wiedererwägungs- bzw. Revisionsgesuch betreffend eine rechtskräftige Baubewilligung abzuweisen. Zudem fehlt einem früheren Mieter nach Auflösung des…
- VGer ZH VB.2023.00617Entspricht eine Rekursschrift den Anforderungen der Schriftlichkeit nicht, muss der Rekurrent innert der nach § 23 Abs. 2 VRG angesetzten, nicht erstreckbaren Nachfrist den Mangel beheben; unterlässt er dies, ist auf den Rekurs nicht einzutreten. Die Zustellfiktion nach Art. 138 Abs. 3 lit. a ZPO tritt auch dann ein, wenn der Empfänger…
- KGer LU 7H 23 157Eine Wiederherstellungsverfügung (Rückbau eines Rohbaus nach Erlöschen der Baubewilligung) ist verhältnismässig, wenn dem Bauherrn über fast zehn Jahre hinweg trotz kantonsgerichtlicher Fristen und Vergleichsvereinbarung wiederholt Gelegenheiten zur Fertigstellung eingeräumt wurden und er seine Verpflichtungen beharrlich nicht erfüllte.…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.