Bestimmung · 1 Entscheid

§ 40 Abs. 1 SMV

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Entscheide zu § 40 Abs. 1 SMV

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  1. VGer AG WBE.2023.13907.11.2023 · AbgewiesenDie Bewilligung des Strafvollzugs in Form von Halbgefangenschaft kann widerrufen werden, wenn die verurteilte Person ihre Mitwirkungspflicht verletzt, den Nachweis einer wöchentlichen Mindestbeschäftigung von 20 Stunden nicht transparent erbringt und eine ungünstige Legalprognose besteht.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.