Bestimmung · 1 Entscheid

§ 4 Abs. I lit. a FWG

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Entscheide zu § 4 Abs. I lit. a FWG

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  1. VGer ZH VB.2017.0003802.03.2017 · NichteintretenRegionale Richtpläne sind nur für Behörden verbindlich und können grundsätzlich nur von betroffenen Gemeinden angefochten werden; private Fachorganisationen für Fuss- und Wanderwege sind nicht beschwerdeberechtigt, auch wenn der Bund ihnen das Verbandsbeschwerderecht einräumt.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.