Bestimmung · 3 Entscheide

§ 38b Abs. 1 lit. c VRG

3 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
3
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
33 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 38b Abs. 1 lit. c VRG

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer ZH VB.2024.0064605.06.2026 · AbgewiesenBei Gegenstandslosigkeit eines Verfahrens sind die Kosten und Entschädigungen aufgrund einer summarischen Beurteilung der hypothetischen Prozessaussichten zu verteilen. Eine Änderung der vorinstanzlichen Kostenregelung rechtfertigt sich nur, wenn der Entscheid unschwer als falsch erweist.
  2. VGer ZH VB.2024.0063118.12.2025 · GutgeheissenFühren gravierende Verfahrensfehler einer Baubewilligungsbehörde (mangelhafte Sachverhaltsabklärung) allein zur Gutheissung eines Rekurses, sind die Verfahrenskosten nach dem Verursacherprinzip (§ 13 Abs. 2 Satz 2 VRG) der Behörde und nicht der Bauherrschaft aufzuerlegen, die sich am Rekursverfahren weder beteiligt noch Anträge gestellt…
  3. VGer ZH VB.2024.0037103.07.2024 · AbgewiesenWer als unterliegende Partei einen Rekurs erhebt, hat die Kosten des Rekursverfahrens nach dem Unterliegerprinzip zu tragen; ein behaupteter Irrtum über den Charakter der streitigen Abgaben befreit die Partei nicht von der Kostenpflicht, und auch die nachträgliche Zahlung der Abgaben ändert daran nichts.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.