Entscheide zu § 38b Abs. 1 lit. b VRG
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- VGer ZH VB.2026.00278Wird im Rekursverfahren ein Endentscheid in der Hauptsache gefällt, wird ein zuvor angefochtener Zwischenentscheid über den Entzug der aufschiebenden Wirkung hinfällig und die dagegen erhobene Beschwerde ist als gegenstandslos geworden abzuschreiben. Die Kostenfolge richtet sich nach summarischer Prüfung danach, wer mutmasslich…
- VGer ZH VB.2026.00066Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist nicht legitimiert, einen Rekursentscheid über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung anzufechten, wenn sie lediglich in ihrer hoheitlichen Aufsichtsfunktion betroffen ist; das allgemeine Interesse an der richtigen Rechtsanwendung genügt zur Beschwerdebefugnis nicht.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.