Bestimmung · 1 Entscheid

§ 38b Abs. 1 lit. a VRG

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Entscheide zu § 38b Abs. 1 lit. a VRG

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  1. VGer ZH VB.2023.0073928.12.2023 · NichteintretenDie Aufhebung einer Sistierung ist ein selbständig eröffneter Zwischenentscheid; dagegen ist keine Beschwerde möglich, da kein nicht wiedergutzumachender Nachteil entsteht. Eine negative Vorwirkung neuen Rechts ohne gesetzliche Grundlage ist nur bei sehr kurzer Dauer zulässig.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.