Bestimmung · 1 Entscheid

§ 38 JVV

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Entscheide zu § 38 JVV

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  1. VGer ZH VB.2023.0046923.01.2024 · AbgewiesenBei ungünstiger Legalprognose (konkrete und ernste Wiederholungsgefahr) besteht kein Anspruch auf Strafverbüssung in gemeinnütziger Arbeit; die durch die Strafbehörde bereits vorgenommene Verhältnismässigkeitsprüfung öffnet im Vollzugsverfahren keinen Raum für eine erneute Interessenabwägung, auch nicht unter Berufung auf das Kindeswohl.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.