Bestimmung · 1 Entscheid

§ 37 Abs. 2 NöRG

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Entscheide zu § 37 Abs. 2 NöRG

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  1. AppGer BS VD.2020.4731.03.2021 · GutgeheissenEine Grossveranstaltung auf öffentlichem Grund (Musikparade mit bis zu 100 dB(A) Beschallung während bis zu zwei Stunden, rund 15'000 Teilnehmenden, Strassensperrungen) zeitigt wesentliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt im Sinne von § 37 Abs. 2 NöRG; das Bewilligungsgesuch ist daher zu publizieren und zulässige Einsprachen können…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.