Bestimmung · 4 Entscheide

§ 37 Abs. 1 BPG

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Entscheide zu § 37 Abs. 1 BPG

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  1. AppGer BS VD.2022.8322.11.2022 · AbgewiesenIn der Stadt- und Dorfbildschutzzone ist eine Ausnahmebewilligung nach § 37 Abs. 4 Satz 3 BPG für Dacheinschnitte mit Balkon nur zulässig, wenn der Eingriff zurückhaltend ausgestaltet ist und der historische Charakter des Daches klar erkennbar bleibt; ein die gesamte Hausbreite einnehmender Dacheinschnitt, der die historische…
  2. AppGer BS VD.2022.27911.08.2022 · AbgewiesenEine Einsprache gegen ein Baugesuch kann keine alternativen Projektvarianten zum Gegenstand haben; der Streitgegenstand ist durch das publizierte Bauvorhaben begrenzt. Ein Dachausbau in der Schutzzone gemäss § 37 BPG ist zulässig, wenn das historische Volumen des Gebäudes erhalten bleibt und keine nach aussen sichtbare historisch…
  3. AppGer BS VD.2021.14104.05.2022 · AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach § 37 Abs. 4 BPG für ein Acrylglasvordach in der Stadtbild-Schutzzone ist ausgeschlossen, wenn das Vordach den Innenhof nahezu vollständig überbaut und damit den historischen oder künstlerischen Charakter der bestehenden Bebauung beeinträchtigt. Der gemeinwohlorientierte Vereinszweck des Bauherrn vermag das…
  4. AppGer BS VD.2016.23028.09.2016 · AbgewiesenEin Umbau in der Stadtbild-Schutzzone, der das historische Erscheinungsbild einer Liegenschaft sichtbar verändert, ist weder ordentlich noch ausnahmsweise bewilligungsfähig, wenn zumutbare Alternativen bestehen und die privaten Interessen das öffentliche Interesse an der Erhaltung der historischen Bausubstanz nicht überwiegen.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.