Bestimmung · 1 Entscheid

§ 37 AbfG

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Entscheide zu § 37 AbfG

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  1. BRG ZH BRGE IV Nr. 0064/202214.04.2022 · AbgewiesenEine Kehrichtgrundgebühr kann auch von Gesellschaften erhoben werden, die keinerlei wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sofern sie über eine eigene Domiziladresse verfügen, da bereits die blosse Möglichkeit der Nutzung der Abfallinfrastruktur die Gebührenpflicht begründet.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.