Entscheide zu § 360 PBG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2023.00257Eine Notzufahrt für die Feuerwehr muss die Mindestanforderungen an Fahrbahnbreite (3,50 m), Kurvenradius (10,50 m) und Kurvenbreite (5 m) erfüllen; ein bloss durchgeführter Fahrversuch stellt keine gleichwertige Ersatzmassnahme dar, und eine Abweichung muss in den Baugesuchsunterlagen begründet sein.
- BRG ZH BRK: auszug-r2-2022-00091Eine Verkehrsanlage, die der Erschliessung von mehr als 10–15 Wohneinheiten dient, ist als Strasse im Sinne von § 265 Abs. 1 PBG einzustufen; die Differenzierung der Verkehrserschliessungsverordnung in Zufahrtswege und Zufahrtsstrassen ist für diesen Begriff nicht massgebend.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.