Bestimmung · 2 Entscheide

§ 360 PBG

2 Entscheide im Korpus rufen diese Bestimmung an.

Entscheide
2
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
50 %
Korpusmittel
27 %

Entscheide zu § 360 PBG

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  1. VGer ZH VB.2023.0025729.08.2024 · AbgewiesenEine Notzufahrt für die Feuerwehr muss die Mindestanforderungen an Fahrbahnbreite (3,50 m), Kurvenradius (10,50 m) und Kurvenbreite (5 m) erfüllen; ein bloss durchgeführter Fahrversuch stellt keine gleichwertige Ersatzmassnahme dar, und eine Abweichung muss in den Baugesuchsunterlagen begründet sein.
  2. BRG ZH BRK: auszug-r2-2022-0009104.10.2022 · GutgeheissenEine Verkehrsanlage, die der Erschliessung von mehr als 10–15 Wohneinheiten dient, ist als Strasse im Sinne von § 265 Abs. 1 PBG einzustufen; die Differenzierung der Verkehrserschliessungsverordnung in Zufahrtswege und Zufahrtsstrassen ist für diesen Begriff nicht massgebend.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.