Bestimmung · 1 Entscheid

§ 34 GebVG ZH

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Entscheide zu § 34 GebVG ZH

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  1. BRG ZH BRGE III Nr. 0255/201624.05.2016 · AbgewiesenDer Gebäudeversicherungswert stellt nach fester Praxis eine zulässige Bemessungsgrundlage für Wasser- und Kanalisationsanschlussgebühren dar. Gebührenpflichtigen, die am Schätzungsverfahren nicht als Partei beteiligt werden durften, steht das Recht zu, die Bemessungsgrundlage im Gebührenverfahren zu bestreiten; das Gericht greift aber…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.