Entscheide zu § 34 BauG AG
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer AG WBE.2021.377Bei Wasser- und Abwasseranschlussgebühren ist das Kostendeckungsprinzip auf die Verwaltungszweige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung je separat zu prüfen; Erneuerungs- und Sanierungskosten können nach kantonalen Rechnungsvorschriften als Investitionen qualifiziert und aus Anschlussgebühren finanziert werden, sofern die massgebliche…
- VGer AG WBE.2020.154Die Informationspflicht des Gemeinderats gemäss § 28b Abs. 1 Satz 1 BauG (Aargau), wonach bei der öffentlichen Auflage des Nutzungsplanentwurfs über die voraussichtliche Höhe der Mehrwertabgabe zu orientieren ist, ist im Mehrwertabgabeverfahren eine blosse Ordnungsvorschrift und keine Gültigkeitsvorschrift. Ihre Verletzung führt nicht…
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.