Bestimmung · 4 Entscheide

§ 339 Abs. 1 PBG

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Entscheide zu § 339 Abs. 1 PBG

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  1. VGer ZH VB.2025.0085402.07.2026 · AbgewiesenDas sehr grosse private und öffentliche Interesse am raschen Schutz eines Inventarobjekts (potenzielles Schutzobjekt) vor weiterem Zerfall durch Witterungseinflüsse rechtfertigt den Entzug der aufschiebenden Wirkung, um mit dem Bauprojekt die Bausubstanz zu sichern.
  2. VGer ZH VB.2024.0053908.11.2024 · AbgewiesenPersonen, deren Wohnort rund 400 m bis 1'200 m Luftlinie von einem Baugrundstück entfernt liegt, verfügen ohne konkrete nachteilige Betroffenheit kein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung einer Baubewilligung; allgemeine Sicherheitsbedenken begründen keine Rekurslegitimation.
  3. VGer ZH VB.2023.0034716.11.2023 · AbgewiesenAuch im Anzeigeverfahren ergangene Baubewilligungen unterliegen der ordentlichen Rekursmöglichkeit mit grundsätzlich aufschiebender Wirkung; der Entzug der aufschiebenden Wirkung nach § 25 Abs. 3 VRG setzt besondere Gründe voraus, die hier nicht vorlagen.
  4. VGer ZH VB.2018.0028828.06.2018 · AbgewiesenMit der Anhängigkeit eines Rechtsmittels geht durch den Devolutiveffekt die Zuständigkeit zur Anordnung vorsorglicher Massnahmen auf die Rechtsmittelinstanz über; da dem Rekurs aufschiebende Wirkung zukommt, darf von der Baubewilligung kein Gebrauch gemacht werden.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.