Entscheide zu § 33 SubmV
Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.
- VGer ZH VB.2023.00423Im Submissionsrecht darf sich die Vergabestelle auf die wahrheitsgemässe Offerte einer Anbieterin verlassen, solange keine konkreten Hinweise bestehen, dass die zugesagten Leistungen nicht erbracht werden können; die Bewertung von Zuschlagskriterien liegt im weiten Ermessen der Vergabebehörde.
- VGer ZH VB.2023.00115Im Rahmen eines Submissionsverfahrens darf die Vergabebehörde nach Rückweisung keine bei der ersten Abfrage erhaltene Referenzauskunft unberücksichtigt lassen und eine ausgebliebene zweite Auskunft für dieselbe Referenz nicht zum Nachteil der Anbieterin bewerten; bereits bekannte Sachverhalte sind bei der Neubewertung zu berücksichtigen.
- VGer ZH VB.2016.00312Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge liegt die Bewertung von Zuschlagskriterien wie Referenzen und Leistungsfähigkeit im Ermessen der Vergabebehörde; für unvollständige oder unklare Angaben in der eigenen Offerte ist der Anbieter selbst verantwortlich.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.