Entscheide zu § 329 PBG
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- BRG ZH BRK: auszug-brge-ii-nr--0265-0271-2021-vom-9--november-2021-laermsanierung-gemeindestrassenDie Lärmsanierung von Gemeindestrassen wird nach dem StrG als Strassenprojekt beurteilt; das BRGE ist zuständig gemäss § 329 PBG, und bei nicht abschliessend geklärter Sachverhaltslage ist die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
- VGer ZH VB.2017.00463Wenn eine polizeilich bewilligungspflichtige Veranstaltung bereits durchgeführt wurde, entfällt das aktuelle Rechtsschutzinteresse; die Überprüfung der Kostenfolgen ist dennoch zulässig.
- VGer ZH VB.2017.00527Die rechtsmittelweise Beurteilung raumplanungsrechtlicher Festlegungen fällt in die Zuständigkeit des Baurekursgerichts, nicht des Bezirksrats; ein Stimmrechtsrekurs ist nicht geeignet, planungsrechtliche Rügen zu erheben.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.