Entscheide zu § 323 PBG
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- VGer ZH VB.2024.00462Die Aufhebung einer Baubewilligung im Rechtsmittelverfahren zieht nicht automatisch die Ungültigkeit eines separat erteilten Vorentscheids zur Festlegung des massgebenden Terrains nach sich; § 5 Abs. 2 ABV ist nur bei Abweichung vom natürlich gewachsenen Geländeverlauf gemäss § 5 Abs. 1 ABV anwendbar.
- VGer ZH VB.2019.00740Im baurechtlichen Vorentscheidsverfahren nach § 323 PBG sind nur Rechtsfragen zu beurteilen; die Fläche einer Verkehrsinsel innerhalb einer Buswendeschleife ist nicht zur Verkehrsfläche zu zählen und daher anrechenbar, wenn sie baulich nutzbar ist.
- VGer ZH VB.2016.00131Das Vorentscheidsverfahren nach § 323 PBG ist auf die darin gestellten Fragen beschränkt; eine Überprüfung weiterer Aspekte durch das Baurekursgericht stellt eine unzulässige Ausdehnung des Prozessgegenstands dar.
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 02.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.