Bestimmung · 1 Entscheid

§32 Abs. 5 EntG

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Entscheide zu §32 Abs. 5 EntG

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  1. AppGer BS VD.2017.16110.05.2019 · Teilweise gutgeheissenIm Enteignungsverfahren nach kantonalem Enteignungsgesetz Basel-Stadt steht dem Abtretungspflichtigen für das Verfahren vor der Expropriationskommission eine volle Parteientschädigung nach Honorarordnung zu; eine hälftige Aufteilung mit der Entschädigung für das Verfahren vor dem Regierungsrat ist unzulässig, weil beide Verfahren…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.