Bestimmung · 1 Entscheid

§ 32 Abs. 2 VRPG (AG)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an.

Entscheide
1
Gutgeheissen (ganz/teilweise)
0 %
Korpusmittel
26 %

Entscheide zu § 32 Abs. 2 VRPG (AG)

Neueste zuerst. Jeder Eintrag führt zur Detailseite mit Leitsatz, Zitat und amtlichem Volltext.

  1. VGer AG WBE.2023.10423.08.2023 · AbgewiesenWer seine Beschwerde zurückzieht, gilt als unterliegende Partei und hat die Verfahrens- und Parteikosten zu tragen; der Behörde sind die Kosten nur aufzuerlegen, wenn ihr schwerwiegende Verfahrensmängel oder Willkür vorzuwerfen sind.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 11.10.2026). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.